Allgemeine Geschäftsbedingungen für Picknickkörbe/Picknick im Garten

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Picknickkörben und das Durchführen eines Picknicks im Gartenbereich des Michaelshof e.V.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Picknickkorbes nebst aller darin enthaltenen Gebrauchsgegenstände sowie deren Nutzung zu anderen als Bewirtungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Michaelshof e.V. in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Vertragspartner sind der Michaelshof e.V. und der Kunde. 
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf der Internetseite unterbreitet der Michaelshof e.V. dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. Der Vertrag kommt durch den Abschluss des Bestellvorganges und der finalen Bestätigung „Jetzt Kaufen“ zustande.
(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen ausschließlich erfolgt per E-Mail automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(2) Alle Ansprüche gegen den Michaelshof e.V. verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Michaelshof e.V. beruhen.

§3 Leistungen, Preise, Pfand, Gartennutzung

(1) Der Michaelshof e.V. ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Picknickkorb nebst der dazugehörigen Gebrauchsgegenstände (Geschirr & Decke) bereitzuhalten.
(2) Der Michaekshof e.V. verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: Bereitstellung des Picknickkorbes, Geschirr, Decke, Speisen nach dem jeweiligen Angebot gemäß Artikelbeschreibung. Die in der Artikelbeschreibung genannten Speisen sind zunächst ein Serviervorschlag, der ggf. saisonal angepasst wird. Der Michaelshof e.V. verpflichtet sich jedoch in jedem Fall vergleichbare Produkte bereitzustellen.
(3) Kann der Michaelshof e.V. der gebuchten Leistung ganz oder teilweise nicht nachkommen, steht dem Kunden ein entsprechender Ersatz zu. Dies kann in Form eines Wertgutscheines, der Rückgabe der bezahlten Vergütung oder in Absprache mit dem Kunden eine Sonderleistung sein.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abholung des Picknickkorbes einen Geldpfand zu hinterlegen. Diese beträgt 50 Euro. Bei Rückgabe des Korbes und aller dazugehörenden Gebrauchsgegenstände erhält der den Pfand zurück. Bei Verlust des Korbes oder der darin befindlichen Utensilien ist der Michaelshof e.V. berechtigt, den Pfand einzubehalten und ggf. höher liegende Forderungen vom Kunden zu verlangen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, die geltende Haus- und Parkordnung zu beachten und sich ausschließlich auf Flächen aufzuhalten bzw. des Picknick zu veranstalten, die ausdrücklich dafür vorgesehen sind. Bei Verstößen hat der Kunde den Vertreten des Michaelshof e.V. Folge zu leisten.

§4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Michaelshof e.V. geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Michaelshof e.V. der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
(2) Sofern zwischen dem Michaelshof e.V. und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Michaelshof e.V. auszulösen.
(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Michaelshof e.V. einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Michaelshof e.V. den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. 

§5 Rücktritt des Michaelshof e.V.

(1) Der Michaelshof e.V. ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– der Michaelshof e.V. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Michaelshof e.V. zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
(2) Der berechtigte Rücktritt des Michaelshof e.V. begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§6 Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Picknickkorbes. Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei den in der Artikelbeschreibung gezeigten Bildern um Produktbeispiele handelt.
(2) Der Korb steht dem Kunden ab der in der Artikelbeschreibung genannten Zeit zur Verfügung und kann im Café am Michaelshof gegen Vorlage des Tickets und Hinterlegung des Pfands abgeholt werden (siehe §3 Absatz 5). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Der Korb bereitgestellter zusätzlicher Utensilien ist bis spätestens 18 Uhr des gebuchten Tages zurückzugeben. Es gilt §3 Absatz 5.

§7 Haftung des Michaelshof e.V.

Der Michaelshof e.V. haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Michaelshof e.V. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Michaelshof e.V. beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Michaelshof e.V. steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in §7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Michaelshof e.V. auftreten, wird der Michaelshof e.V. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.